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Stellungnahme

Akademien der Wissenschaften Schweiz a+

Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz begrüssen grundsätzlich das Anliegen, den Zugang zu relevanten Informationen über Patente zu verbessern. Sie teilen auch die Auffassung, dass das Patentwesen auf Transparenz beruhen soll. Sie sind jedoch nicht überzeugt, dass die vorgeschlagenen Massnahmen diesen Zielen in der Praxis gerecht werden können.

Der Kern des Vorschlags besteht darin, die Transaktionskosten für die Patentrecherche von den Züchter:innen auf die Anmelder:innen und Rechteinhaber:innen sowie auf das IGE zu verschieben: Neu sollen Anmelder:innen und Rechteinhaber:innen von sich aus tätig werden, wenn eine Sorte ihr Patent verletzt. Ob sie dies zuverlässig beurteilen können – womöglich zuverlässiger, als dies eine Patentrecherche könnte –, ist allerdings zweifelhaft.

Damit steht in Frage, ob das vorgeschlagene Instrument das beschriebene Problem lösen kann. Vor diesem Hintergrund rückt die in Ziff. 1.2.1.2 des EB diskutierte und dort verworfene Alternative der Unterstützung bei der Recherche und deren Interpretation wieder in den Vordergrund. Für Züchter:innen bedeutet die Beachtung von Patentrechten in der Tat einen Mehraufwand. Jedoch ist dies auch in allen anderen technischen Branchen so, nur dass sich jene schon länger an den damit verbundenen Aufwand angepasst haben. Bei genauerer Betrachtung weist die Alternative der Unterstüzung bei Recherchen gegenüber dem vorliegenden Vorschlag sogar einige Vortreile auf: Sie kann jederzeit, mehrmals und auch international durchgeführt werden. Zudem handelt es sich bei jener Lösung nicht um eine sektorspezifische Sondervorschrift. Diese Lösung erscheint den Akademien im Vergleich zum vorliegenden Vorschlag deswegen als vorzugswürdig.

Gleichzeitig anerkennen die Akademien, dass die Technisierung der Pflanzenzüchtung zu einer immer stärkeren Überlappung von Patentschutz und Sortenschutz führt. Daraus ergeben sich grundsätzliche Probleme an der Schnittstelle von Patent- und Sortenschutz, die indes auch grundsätzlich angegangen und erforscht werden müssen. Im Rahmen des vorliegenden Vorschlags ist es allerdings nicht möglich, diese Probleme zu lösen.

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    Neue Broschüre zur Gesundheitlichen Vorausplanung (GVP) in Alters- und Pflegeheimen

    Gesundheitliche Vorausplanung soll allen offenstehen – auch Menschen, die in Alters- und Pflegeheimen leben. Die am 17.09.2025 veröffentlichte Broschüre zeigt, wie GVP in Institutionen der stationären Langzeitpflege eingeführt und umgesetzt werden kann.

  • Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW

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    GVP in Alters- und Pflegeheimen: Broschüre in drei Sprachen

    Gesundheitliche Vorausplanung (GVP) soll für alle, die das möchten, möglich sein. Dies gilt auch für Menschen, die in Alters- und Pflegeheimen (APH) leben. Wie GVP in Institutionen der stationären Langzeitpflege umgesetzt werden kann, wird in der heute veröffentlichten Broschüre beschrieben. Ziel ist, Menschen in APH zu begleiten und mit ihnen zu bestimmen, wie sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit behandelt und betreut werden möchten.

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